Quote (Black XistenZ @ Nov 6 2018 04:12pm)
hast recht, guter einwand!
das ist ein sehr zweischneidiges schwert. nicht jeder aufruf einer linksradikalen oder -extremen gruppierung ist für sich genommen radikal oder extremistisch, insofern müsste man genau schauen, welche aufrufe barley und konsorten unterstützt haben. ein derart scharfer maßstab wie du ihn hier anlegst ist einfach nicht praktikabel. es gab sicher auch schon einige afdler, csuler und sogar cduler, die aufrufe rechtsgerichteter gruppierungen unterstützt haben oder songs von bands gelikt haben, die man als rechtes gegenstück zu feine sahne fischfilet bezeichnen könnte. und umgekehrt müsste man dann weite teile von spd, grünen und linkspartei als linksradikal einstufen, was ich ebenfalls für übertrieben halte.
ich persönlich halte einfach nichts davon, im spektrum grundgesetzkonformer meinungen die linken und rechten gefühlt 10%, mithin also 20% aller grundgesetzkonformen meinungen, mit dem label des radikalismus zu versehen und dadurch zu diskreditieren. ich bin da einfach für eine sehr weitgefasste meinungsfreiheit, über radikale politische vorstellungen, die noch auf dem boden des grundgesetzes stehen, soll der wähler urteilen und nicht eine sprachpolizei, der verfassungsschutz oder IM Kahane.
naja find ich schon extremistisch. die migration ist ja ja grundgesetzwidrig (= verfasungswidrig, wenn wir jetzt mal davon ausgehen dass das GG eine gültige Verfassung darstellt) wie sie stattfindet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.htmlQuote
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
dazu kommt noch dass es laut UN ein genozid darstellt
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkermordQuote
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweisezu zerstören:
a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“
Im deutschen Völkerstrafgesetzbuch[3] wie auch im schweizerischen Strafgesetzbuch[4] ist die Tat entsprechend der Konvention definiert.[/U]
a) theoretisch schon, wenn auch indirekt. kopftücher werden eher nicht vergewaltig und umgebracht
b.) seelischer schaden auf jeden fall gegeben. (jahrzehnte langer schuldkult auf allen ebenen) . körperlich wieder indirekt, muss man nur die nachrichten anschalten.
c) der prozess ist im gange, dauert eben bis er abgeschlossen ist noch ein 2-3 jahrzehnte. auch von absicht muss man sprechen.
d) auch gegeben, man sieht wer die kinder kriegt, wer dazu animiert wird keine zu kriegen wird, wem es schwer gemacht wird familen zu gründen, an wen die abtreibungspropaganda gerichtet ist (jährlich 100k abtreibungen in D, bei der fast geringsten geburtenrate weltweit . und die kommen sicher nicht alle wegen vergewaltigungen zustande)
This post was edited by FluechtlingshelferinXd on Nov 6 2018 11:09am