Quote (TillSchweiger @ 4 Jun 2019 22:31)
absolute phantomdiskussion, nicht ein einziger hat da etwas ahnung von geltendem recht
interessiert ja auch keinen mehr
die polizei darf sehr wohl diese wohnungen betreten, da sie in diesen fällen amtshilfe für die ausländerbehörde/bamf leistet (verwaltungsrecht, ausländerrecht)
und die dürfen überall rein, das ist eindeutig festgelegt
in hamburg zum beispiel
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=q&showdoccase=1&doc.id=jlr-VwVGHA2013pP23&st=lr"Die Vollziehungsperson ist befugt, Wohnungen, Geschäftsräume und sonstiges Besitztum der pflichtigen Person zu betreten und zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung es erfordert."
in den anderen bundesländern bestehen vergleichbare regelungen also kann das linke gesocks die fresse halten