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Das ist aber eher ein Deutsches als ein Europäisches Problem.
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Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte
Asyl im Exil
This post was edited by Tsumo on May 15 2019 12:29am