Quote (kkkeen @ 16 Oct 2017 13:08)
wie sieht das ganze egtl steuertechnisch aus?
https://www.finanzgefluester.de/besteuerung-von-kryptowaehrungen/Kryptowährung steuerpflichtig?
Wie immer heißt es an dieser Stelle, steuerpflichtig, grundsätzlich ja. Das heißt, es gibt Ausnahmen. Anfangs habe ich schon erwähnt, dass man seinen Aufzeichnungspflichten nachkommen sollte. Das liegt vor allem daran, dass der Verkauf und damit der Gewinn entweder steuerpflichtig oder steuerfrei ist.
SteuerpflichtigDie Veräußerung von Kryptowährungen ist dann steuerpflichtig, wenn die Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgt. Hier findet der § 23 EStG Anwendung, welcher auch bei Immobilien greift. Das nennt sich das private Veräußerungsgeschäft. Dieses private Veräußerungsgeschäft ist dann steuerpflichtig, wenn also zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. Des Weiteren muss die Freigrenze von 600 € überschritten werden. Bei der Freigrenze gilt, wenn sie überschritten wird, dann fällt sie weg. Das heißt, im Unterschied zum Freibetrag ist bei 601 € nicht 1 € steuerpflichtig, sondern bei der Freigrenze 601 €.
SteuerfreiSteuerfrei hingegen ist die Veräußerung, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist. Das heißt, dass hier also die eigenen Aufzeichnungen eine große Rolle spielen. Gegenüber dem Finanzamt ist man hier in der Nachweis und Mitwirkungspflicht. Daher sollten die wichtigsten Belege immer aufbewahrt und vorgehalten werden.
Sollte man aber wie oben erwähnt Zinsen aus der Kryptowährung erwirtschaften, dann erhöht sich der Zeitraum auf 10 Jahre, da das Wirtschaftsgut aus als Einkunftsquelle gedient hat.
This post was edited by FFIX on Oct 16 2017 05:24am