Erlaubt oder nicht?
Grillen mit einem Elektrogrill auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt, allerdings darf die Rauchentwicklung nicht überhand nehmen und die Wohnung des Nachbars einqualmen und es darf kein erlass im Mietvertrag stehen.
Grillen mit einem Kohlegrill ist grundsätzlich verboten in deutschland, da man davon ausgeht dass die Rauchentwicklung störend ist.
ich hab keine ahnung ob das stimmt was ich geschrieben habe aber klingt richtig gut so
Mfg
Dein Azubianwalt Cheer