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Feb 17 2023 05:29am
Folgender Sachverhalt

Ich habe zum 31.12.2021 den vollständigen Zahlungsbetrag einer Eigentumswohnung (vermietet) in München überwiesen und damit eine Wohnung und einen Mietvertrag erworben. Den Mietvertrag vom 30.01.2005 habe ich vom alten Besitzer so übernommen. Abgemacht im Mietvertrag ist neben der Kaltmiete von 600 Euro unter Paragraph 7 das eine Nebenkostenvorauszahlung von der Mieterin zu 300 Euro zu machen ist. Mit Schreiben vom 30.11.2008, 22.04.2011, 02.05.2014 wurden die Nebenkostenvorauszahlungen auf 450 Euro erhöht. Die Kaltmiete blieb unverändert.

Die Mieterin, welche ich der Gastronomie als Filialleiterin arbeitet, erhielt 2020, 2021 Sozialleistungen und brauchte von mir für 2020 und 2021 eine Mietbescheinigung. In der Mietbescheinigung, welches ein Standartformular ist, war "Mietpauschale" eingetragen. Ich stellte beide Bescheinigungen für 2020 und 2021 aus und übergab sie unterschrieben am 20.04.2022 ihr. Als Betrag für die "Nebenkostenpauschale" war 450 Euro eingetragen. Sie reichte die Mietbescheinigung für 2020 bei der Kindergeldkasse und beim Wohngeldamt ein. Für 2021 ging das Papier an die Arge.

Im Sommer 2022 erhielt ich von der Hausverwaltung ein Horrorschreiben bezüglich 2021. Wegen der Inflation usw. sind die Nebenkosten von 490 Euro auf 990 Euro erhöht worden. Ich schrieb der Mieterin am 30.09.2022 eine Mieterhöhung um 5% (Kaltmiete) und schrieb fälschlicherweise 990 Euro Nebenkostenpauschale per 01.01.2023. Ferner bat ich Sie im gleichen Schreiben um Nachzahlung für das Jahr 2021 von 6000 Euro für die Nebenkosten. Auf Rückfrage der Mieterin stellte ich der Mieterin für 2022 eine weitere Mietbescheinigung aus mit dem Eintrag "Mietpauschale" und dem erhöhten Nebenkostenbetrag (Wieder Mietkostenpauschale).
Jetzt im Oktober 2022 mussten wir Hauseigentümer nach einer ausserordentlichen Sitzung wegen dem Erdgasproblem das Hausgeld von 990 Euro auf 1300 Euro pro Monat per 01.01.2023 erhöhen. Ferner wurde schon von der Verwaltung angekündigt, dass für das Jahr 2022 wohl Nachzahlungen von etwa 8000-9000 Euro auf mich zukommen werden

Die Mieterin übersendete mir ein Schreiben von der Arge datiert 01.12.2022, dass man ihr (der Mieterin) die 6000 Euro für die Nebenkostenforderung 2021 nicht überweisen werde, da eine Pauschale von 450 Euro von mir ihr bescheinigt wurde und abgemacht ist. Die Mieterin kündigte mir an, mir nicht die 6000 Euro zu überweisen, da es sich um eine Pauschale handelt und sie als Arge-Empfängerin schlicht die 6000 Euro nicht auftreiben könne. Das ist glaubhaft, ist ihr Betrieb damals ja in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht und erhält sie ja zu ihrem 50% Teilzeitjob ja Harz 4 Leistungen.


Frage 1: Ist das so richtig? Muss sie mir nicht die 6000 Euro überweisen? und unser Vertrag vom 30.01.2005 gilt nicht mehr? , mal ganz unbelassen bezüglich ihrem Harz 4 Bezug der Mieterin.
Im von mir gekauften Mietvertrag vom 30.01.2005 steht ganze eindeutig Nebenkostenvorauszahlung. Ich bin kein Jurist und habe noch nie eine Mietwohnung besessen. Ich habe rein wegen dem Download des Vordrucks und mein Nichtwissen "Nebenkostenpauschale" angekreuzt.

Frage 2: Habe ich mit dem Schreiben vom 30.09.2022 (Zustellung 07.10.2022) bezüglich der Mietänderung der Kaltmiete um 5% erhöht und forderte "990 Euro Nebenkostenpauschale zum 01.01.2023" etwas verschlimmert?
Das mit der Nebenkostenpauschale habe ich falsch von der Mietbescheinigung übernommen, im Unklaren was der Unterschied zwischen Nebenkostenpauschale und Nebenkostenvaurauszahlung ist.

Frage 3:
Ich habe jetzt einen Termin mit der Mieterin vereinbar um die Probleme zu besprechen. Auf der einen Seite möchte ich nicht die Mieterin verlieren, da sie stets pünktlich die Miete zahlte und ihren Wunsch verstehe die 6000 Euro von der Arge bezahlt zu bekommen (dort lebt sie mit ihren 3 Kindern alleinerziehend). Auf der anderen Seite kann ich unmöglich ihr Leben subventionierten. Gerade in Anbetracht der ganzen Verwerfungen die für 2022 und 2023 noch auf mich zukommen.
Was soll ich mit dem Schreiben vom 30.09.2022 machen? Ein neuen Schreiben aufsetzen? und die ganzen "Falschbescheinigungen" durch korrigierte Bescheinigungen ersetzen?
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Feb 17 2023 05:47am
frage 1: wer bist du?
frage 2: was willst du?
frage 3: wieso denkst du hier ernsthafte hilfe zu finden?
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Quote (Berdy @ Feb 17 2023 12:47pm)
frage 1: wer bist du?
frage 2: was willst du?
frage 3: wieso denkst du hier ernsthafte hilfe zu finden?


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sein eigentum vermieten anstatt leer zu lassen / 10 xdddd

besitzereigentümer / 10 xdddd

:rofl: :miete: :rofl:
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frage 1: wer bist du?
frage 2: was willst du?
frage 3: wieso denkst du hier ernsthafte hilfe zu finden?


Wichtige Fragen
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frage 1: wer bist du?
frage 2: was willst du?
frage 3: wieso denkst du hier ernsthafte hilfe zu finden?


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Feb 17 2023 07:30am
Quote (PlaySilver @ 17 Feb 2023 12:29)
Folgender Sachverhalt

Ich habe zum 31.12.2021 den vollständigen Zahlungsbetrag einer Eigentumswohnung (vermietet) in München überwiesen und damit eine Wohnung und einen Mietvertrag erworben. Den Mietvertrag vom 30.01.2005 habe ich vom alten Besitzer so übernommen. Abgemacht im Mietvertrag ist neben der Kaltmiete von 600 Euro unter Paragraph 7 das eine Nebenkostenvorauszahlung von der Mieterin zu 300 Euro zu machen ist. Mit Schreiben vom 30.11.2008, 22.04.2011, 02.05.2014 wurden die Nebenkostenvorauszahlungen auf 450 Euro erhöht. Die Kaltmiete blieb unverändert.

Die Mieterin, welche ich der Gastronomie als Filialleiterin arbeitet, erhielt 2020, 2021 Sozialleistungen und brauchte von mir für 2020 und 2021 eine Mietbescheinigung. In der Mietbescheinigung, welches ein Standartformular ist, war "Mietpauschale" eingetragen. Ich stellte beide Bescheinigungen für 2020 und 2021 aus und übergab sie unterschrieben am 20.04.2022 ihr. Als Betrag für die "Nebenkostenpauschale" war 450 Euro eingetragen. Sie reichte die Mietbescheinigung für 2020 bei der Kindergeldkasse und beim Wohngeldamt ein. Für 2021 ging das Papier an die Arge.

Im Sommer 2022 erhielt ich von der Hausverwaltung ein Horrorschreiben bezüglich 2021. Wegen der Inflation usw. sind die Nebenkosten von 490 Euro auf 990 Euro erhöht worden. Ich schrieb der Mieterin am 30.09.2022 eine Mieterhöhung um 5% (Kaltmiete) und schrieb fälschlicherweise 990 Euro Nebenkostenpauschale per 01.01.2023. Ferner bat ich Sie im gleichen Schreiben um Nachzahlung für das Jahr 2021 von 6000 Euro für die Nebenkosten. Auf Rückfrage der Mieterin stellte ich der Mieterin für 2022 eine weitere Mietbescheinigung aus mit dem Eintrag "Mietpauschale" und dem erhöhten Nebenkostenbetrag (Wieder Mietkostenpauschale).
Jetzt im Oktober 2022 mussten wir Hauseigentümer nach einer ausserordentlichen Sitzung wegen dem Erdgasproblem das Hausgeld von 990 Euro auf 1300 Euro pro Monat per 01.01.2023 erhöhen. Ferner wurde schon von der Verwaltung angekündigt, dass für das Jahr 2022 wohl Nachzahlungen von etwa 8000-9000 Euro auf mich zukommen werden

Die Mieterin übersendete mir ein Schreiben von der Arge datiert 01.12.2022, dass man ihr (der Mieterin) die 6000 Euro für die Nebenkostenforderung 2021 nicht überweisen werde, da eine Pauschale von 450 Euro von mir ihr bescheinigt wurde und abgemacht ist. Die Mieterin kündigte mir an, mir nicht die 6000 Euro zu überweisen, da es sich um eine Pauschale handelt und sie als Arge-Empfängerin schlicht die 6000 Euro nicht auftreiben könne. Das ist glaubhaft, ist ihr Betrieb damals ja in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht und erhält sie ja zu ihrem 50% Teilzeitjob ja Harz 4 Leistungen.


Frage 1: Ist das so richtig? Muss sie mir nicht die 6000 Euro überweisen? und unser Vertrag vom 30.01.2005 gilt nicht mehr? , mal ganz unbelassen bezüglich ihrem Harz 4 Bezug der Mieterin.
Im von mir gekauften Mietvertrag vom 30.01.2005 steht ganze eindeutig Nebenkostenvorauszahlung. Ich bin kein Jurist und habe noch nie eine Mietwohnung besessen. Ich habe rein wegen dem Download des Vordrucks und mein Nichtwissen "Nebenkostenpauschale" angekreuzt.

Frage 2: Habe ich mit dem Schreiben vom 30.09.2022 (Zustellung 07.10.2022) bezüglich der Mietänderung der Kaltmiete um 5% erhöht und forderte "990 Euro Nebenkostenpauschale zum 01.01.2023" etwas verschlimmert?
Das mit der Nebenkostenpauschale habe ich falsch von der Mietbescheinigung übernommen, im Unklaren was der Unterschied zwischen Nebenkostenpauschale und Nebenkostenvaurauszahlung ist.

Frage 3:
Ich habe jetzt einen Termin mit der Mieterin vereinbar um die Probleme zu besprechen. Auf der einen Seite möchte ich nicht die Mieterin verlieren, da sie stets pünktlich die Miete zahlte und ihren Wunsch verstehe die 6000 Euro von der Arge bezahlt zu bekommen (dort lebt sie mit ihren 3 Kindern alleinerziehend). Auf der anderen Seite kann ich unmöglich ihr Leben subventionierten. Gerade in Anbetracht der ganzen Verwerfungen die für 2022 und 2023 noch auf mich zukommen.
Was soll ich mit dem Schreiben vom 30.09.2022 machen? Ein neuen Schreiben aufsetzen? und die ganzen "Falschbescheinigungen" durch korrigierte Bescheinigungen ersetzen?


Die Hausverwaltung möchte nachträglich mehr Geld ohne Vorabinfo?
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Feb 17 2023 07:34am
Leute wie dich können wir hier nicht besonders gut leiden
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Feb 17 2023 07:41am
einmal war ok

wird aber direkt langweilig so xd
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