Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, auf dem Balkon zu grillen. Jedoch gilt es, verschiedene Szenarien zu unterscheiden:
Das Grillen auf dem eigenen Balkon und auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt, solange Rücksichtnahme besteht und sich Nachbarn aufgrund der Rauchentwicklung o. Ä. nicht belästigt fühlen oder beschweren.
Das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung ist nur dann erlaubt, wenn es im Mietvertrag oder der Hausordnung nicht explizit verboten ist. Und auch hier gilt es, Rücksichtnahme auf Nachbarn zu nehmen und ggf. anderweitige Regelungen im Mieterbund zu berücksichtigen.
Aber was ist wenn die Nachbarn kleine feige hurensöhne sind ? Kriegt plaiZ dann 10prohzent mehr ? Und fängt akiabi dann an zu weinen aber behauptet er ist nicht so eine ? fragen über Fragen.