Quote (Medusa @ 21 Dec 2023 17:01)
- Eine Frau, die seit 1983 in der Schweiz lebte und hier ihre Kinder aufgezogen hatte, muss zurück in die Türkei.
- Die heute 59-Jährige blitzte mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesgericht ab.
- Die Beschwerdeführerin lebte seit vielen Jahren von der Sozialhilfe, weshalb von einem «gewichtigen öffentlichen Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung» auszugehen sei, so das Bundesgericht.
https://www.20min.ch/story/bundesgericht-frau-wird-nach-40-jahren-ausgeschafft-817619323554In Deutschland undenkbar sowas :santa:
kann man nicht ihre kinder dazu verdonnern die lebenshaltungskosten zu zahlen?
- eventuell so gar rückwirkend?
falls die noch in der schweiz leben und auch arbeiten^^