Quote (Once @ May 21 2012 03:17pm)
„Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war“, sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz. „Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden.“
^^
sehr gut