Da es hier gar nicht thematisiert wurde wollte ich es nochmal posten.
Am 10.2. hat das Bundesverfassungsgericht über den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entschieden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220210_1bvr264921.htmlEs ging darum, in einem vorläufigen, "oberflächlichen" Verfahren zu entscheiden, ob man die einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt aussetzen sollte, um irreversible Schäden zu verhindern,
oder ob man sich Zeit lassen kann um später eine vollumfängliche Entscheidung über die Thematik zu treffen.
Ergebnis: Man muss die Impfpflicht nicht jetzt aussetzen, da für die zu Impfenden keine irreversiblen Schäden eintreten. Ganz im Gegenteil würden erhebliche Schäden eintreten wenn man
die Impfpflicht aussetzt, da dadurch alte und vulnerable Menschen geschützt werden.
Denkwürdige Zitate aus der Entscheidung:
Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein.
Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken.
Also für Leute, die nicht geimpft werden wollen gilt: Arbeitet halt woanders.
Ich frage mich dann, warum für vulnerable Gruppen dann nicht "Geh halt zu einem anderen Arzt" gilt. Oder warum hier immernoch/wieder gekonnt ignoriert wird, dass sowieso bald jeder infiziert sein wird (O-Ton Weltärztebundvorsitzender Montgomery)
und die Impfung damit einzig und allein dem Selbstschutz dienen kann.