Quote (onkel_alex @ Sep 17 2010 02:29pm)
wenn man nichtmal sagen darf, was erlaubt und was verboten ist
und warum. dann würde ich mir schon ganz große gedanken.
ja unwissenheit schützt vor strafe nicht, aber die straftatbestände sollten schon ausformuliert, nachlesbar und vorallem auch nachvollziehbar sein. außerdem wäre präzedenzfälle nicht schlecht umd das ganze mit beispielen zu untermauern
vouch, hab schon 2 mal warn bekommen für was, das netmal in den regeln steht...
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