https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/scharfe-kritik-an-luca-app-100.htmlQuote
Nach einem Zwischenfall mit Daten aus der Luca-App in Mainz wird auch die Kritik an der Software für die Kontaktdatenverfolgung in Baden-Württemberg wieder laut. Politiker von Grünen und FDP rufen dazu auf, das digitale Tool von den mobilen Telefonen zu löschen und den auslaufenden Vertrag mit dem Anbieter nicht zu verlängern. Zuvor war bekannt geworden, dass die Mainzer Polizei bei Ermittlungen zu einem Todesfall unrechtmäßig auf Daten von Besuchern einer Gaststätte aus der Luca-App zugegriffen hatte.
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Der digitalpolitische Sprecher der FDP, der Rottweiler Landtagsabgeordnete Daniel Karrais, kritisierte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), der Fall belege erneut die Datenschutz- und Sicherheitsprobleme der App.
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Hat Gesundheitsamt getäuscht?
Die Daten könnten nur bereitgestellt werden, wenn das jeweilige Gesundheitsamt und der jeweilige Betrieb in einem Infektionsfall gleichzeitig ihr Einverständnis erteilten und ihre individuellen Schlüssel anwendeten, um die Daten zu entschlüsseln, erklärte das Unternehmen weiter. "Die Daten sind dann nur für das jeweilige Gesundheitsamt einsehbar." Im vorliegenden Fall habe wohl das Gesundheitsamt auf Druck beziehungsweise Bitten der Polizei einen Infektionsfall simuliert und das Einverständnis des Betriebs auf Bereitstellung der Daten eingeholt.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.htmlQuote
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Mainz dem SWR in einer schriftlichen Stellungnahme die Datenabfrage mit Hilfe der Luca-App bestätigt. Insgesamt seien so 21 potentielle Zeugen ausfindig gemacht und angerufen worden. Dies sei mit der entsprechenden Polizeibehörde abgestimmt gewesen und aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt.
Staatsanwaltschaft bittet um Entschuldigung
Tatsächlich gebe es für die Datenabfrage "keine hinreichende rechtliche Grundlage". Man habe bereits den Datenschutzbeauftragten der Behörde informiert und beabsichtige, auch den Landesdatenschutzbeauftragten zu unterrichten. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Staatsanwaltschaft würden hinsichtlich der Rechtslage sensibilisiert.
Staatsanwaltschaft und Polizei verstoßen gegen geltendes Recht, angeblich wegen einer Fehlinterpretation des Infektionsschutzgesetz, das Gesundheitsamt betrügt und Politiker haben nichts sinnvolleres zu tun, als die App ins schlecht Licht zu stellen, obwohl die nichts für den Missbrauch kann.
In einem funktionierenden Rechtsstaat, würden demnächst die Personen vom Gesundheitsamt, der Polizei und die Staatsanwaltschaft, die scheinbar zu ungebildet ist um das Infektionsschutzgesetz zu verstehen, sich vor Gericht verantworten müssen.