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Jul 20 2010 08:55am
Quote (L_joeC @ 20 Jul 2010 16:43)
Ne Straftat ist es hier erst, wenn der Vorsatz gilt.


so, jetzt wird mir das zu blöd.



§ 16
Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.



der von mir inzwischen bereits bestimmt 3x zitierte § 16 regelt genau das. wie oft muss man das denn noch posten, bis es verstanden wird?

This post was edited by Mongonator on Jul 20 2010 08:56am
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Jul 20 2010 08:55am
aus fussi-thread mach thread für moralapostel und rechtsfragen
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Jul 20 2010 08:57am
Quote (Master3921 @ 20 Jul 2010 16:44)
ihr prüft deutsches Recht :santa:


Die Beweisführung wäre hier in etwa die gleiche, lediglich im Strafmaß gäbe es ggf Unterschiede :blush:

Stimmt die Info, dass Jogi vorerst bis 2012 bleibt???

This post was edited by L_joeC on Jul 20 2010 08:58am
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Jul 20 2010 08:57am
Quote (Mongonator @ Jul 20 2010 03:55pm)
so, jetzt wird mir das zu blöd.

§ 16
Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.

der von mir inzwischen bereits bestimmt 3x zitierte § 16 regelt genau das.


du redest gerade mit nem bayern fan, klar das der immer alles besser weiß auch wenn er nicht einmal im Leben eine Rechtsvorlesung besucht hat
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Jul 20 2010 08:57am
Quote (Mongonator @ 20 Jul 2010 16:55)
so, jetzt wird mir das zu blöd.



§ 16
Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.



der von mir inzwischen bereits bestimmt 3x zitierte § 16 regelt genau das. wie oft muss man das denn noch posten, bis es verstanden wird?


aber da war doch garkein vorsatz
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Jul 20 2010 08:57am
Quote (Mongonator @ 20 Jul 2010 16:55)
so, jetzt wird mir das zu blöd.



§ 16
Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.



der von mir inzwischen bereits bestimmt 3x zitierte § 16 regelt genau das. wie oft muss man das denn noch posten, bis es verstanden wird?


sag mal, bist du Dumm?
ich schreibe es ein letztes mal........

wenn es nicht strafbar ist...warum wurde er dann verhaftet? weil er scheiße aussieht???????
außerdem gelten in Frankreich deren gesetzte...und auch das hatte ich schon gepostet^^
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Jul 20 2010 08:59am
Quote (freak1234 @ 20 Jul 2010 16:57)
du redest gerade mit nem bayern fan, klar das der immer alles besser weiß auch wenn er nicht einmal im Leben eine Rechtsvorlesung besucht hat


naja, er scheint mir zumindest etwas ahnung zu haben im gegensatz zu diesem anderen typen. hätte er aber meinen post gelesen+verstanden, bräuchte er seinen wall of text nicht posten.
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Jul 20 2010 09:00am
Quote (freak1234 @ 20 Jul 2010 16:57)
du redest gerade mit nem bayern fan, klar das der immer alles besser weiß auch wenn er nicht einmal im Leben eine Rechtsvorlesung besucht hat


Ich hab mehr Vorlesungen beigewohnt, als du je im Leben besuchen wirst :blush:
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Jul 20 2010 09:01am
Quote (conquistador1975 @ 20 Jul 2010 16:57)
sag mal, bist du Dumm?
ich schreibe es ein letztes mal........

wenn es nicht strafbar ist...warum wurde er dann verhaftet? weil er scheiße aussieht???????
außerdem gelten in Frankreich deren gesetzte...und auch das hatte ich schon gepostet^^


alter, wie dumm muss man sein, jetzt mal ganz ehrlich.
DU kopierst hier einen absatz aus dem StGB, einem DEUTSCHEN gesetz. und jetzt behauptest du, dass in frankreich andere gesetze gelten, was ich dir bereits längst als antwort gegeben habe. und einige andere auch. du failst immer und immer wieder, erstaunlich dass du immer wieder aufstehst udn die unverschämtheit besitzt mich zu belehrern über etwas, was ich dir erklärt habe im post 545.
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Quote (conquistador1975 @ 20 Jul 2010 16:57)
sag mal, bist du Dumm?
ich schreibe es ein letztes mal........

wenn es nicht strafbar ist...warum wurde er dann verhaftet? weil er scheiße aussieht???????
außerdem gelten in Frankreich deren gesetzte...und auch das hatte ich schon gepostet^^


du siehst scheiße aus, ende der diskussion.
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