Quote (conquistador1975 @ 18 Feb 2012 13:23)
http://static.bundesliga.de/media/native/dfl/ligastatut/lizenzordnung_spieler_los_2010-08-18_stand.pdf
Daraus aus § 5/Punkt 1
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In einem Spieljahr können diejenigen Spieler außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31.12. einen Vereinswechsel vornehmen, die am 1.7. vertraglich an keinen Club als Lizenzspieler oder Vertragsspieler gebunden waren und daher bis zum 31.8. keine Spielberechtigung für einen Club, auch nicht als Amateur, hatten. Dies gilt für nationale und internationale Transfers. Die Verträge müssen eine Laufzeit bis zum 30.6. eines Jahres haben.
Verträge müssen nach Inkrafttreten eine Mindestlaufzeit bis zum Ende eines Spieljahres haben.Die Höchstlaufzeit eines Vertrages soll fünf Jahre nicht überschreiten.