Quote (LordAvi @ 24 Dec 2011 02:27)
als ob die notwehr aus dem deutschen strafrecht einer erwähnung in den fußballregeln bedarf weil sie sonst nicht gilt

irgendwie kannst du nicht gut lesen, oder?
Quote (prospecial @ 24 Dec 2011 02:28)
ne, nicht ganz ^^
wenn wir sagen, dass es notwehr nicht gibt, ist damit gemeint, dass auch diese nicht geduldet und unter strafe gestellt ist
sonst könnte man bei jeder tätlichkeit seinen konter fahren
kann man aber eben nicht
also kann man schon aber dann mit den entsprechenden konsequenzen
also hat nicht jeder mensch das recht sein leben und seine gesundheit zu verteidigen, wenn er angegriffen wird?
nette ansprache... aber irgendwie sehe ich das anders
"Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das gesetzliche Recht, sich im Falle eines Angriffs auf
ihre und seine Unversehrtheit und sogar im Falle eines unberechtigten Zugriffs auf das
Eigentum zur Wehr zu setzen."