Quote (HIGHFIELD @ 8 Feb 2017 15:19)
Ich hatte zumindest noch nie einen Arbeitsvertrag mit festgesetzter Laufzeit. Meiner ist unbefristet, kann ich also mit einem bspw. auf 3-4 Jahre befristeten Vertrag nicht vergleichen.
Einzige Möglichkeit, welche mir in Bezug auf mich soeben einfällt, wäre mein Mietvertrag, bei welchem ich eine Mindestmietdauer von 3 Jahren unterschrieben habe.
Würde ich nun nach 2 Jahren sagen, "Tschüss ich gehe", müsste ich sicher mit einer Strafe rechnen. Ähnlich stell ich es mir bei einem Arbeitsvertrag vor, wie ihn bspw. Fußballer und ein Verein miteinander eingehen. Demzufolge gehe ich davon aus, dass wenn ein Spieler seinen Vertrag vorzeitig auflöst, er mit gewissen Strafen/Einschränkungen zu rechnen hat.
Aber ich lass mich gern eines besseren belehren.
Sind Mietverträge mit mindestwohnzeiten nicht unzulässig? #gefährlicheshalbwissen