Quote (PrayerOfDeath @ Feb 17 2010 10:29am)
kann des sein das sogar bis zu 2 jahren dauern kann? o.O
//edit:
3 User(s) are reading this topic (0 Guests and 0 Anonymous Users)
3 Members: abearan, PrayerOfDeath, Bonespirit85
weis keiner ne antwort drauf?^^
Dauer der Karenz
Die Karenz beginnt frühestens im Anschluss an das Beschäftigungsverbot der Mutter nach der Geburt des Kindes (Schutzfrist) oder - bei Teilung der Karenz - im Anschluss an die Karenz der Mutter bzw. des Vaters.
Sie endet nach der angemeldeten (= vereinbarten) Dauer, spätestens mit dem vollendeten 24. Lebensmonat des Kindes.
Dies Regelung ist übrigens neu, man muss nur beim Arbeitgeber angeben, wie lange man in Karenz bleiben möchte.
Bei Schwangerschaften, wo kein Diensterverhältnis besteht - in deinem Fall eine "Teenagerschwangerschaft", wird auf die momentane Familen Situation der werdenden Mutter / des Vaters geschaut und eine Lösung gefunden, ob hier Eltern od. Großeltern auf das Kind aupassen können.
Aus welchem Bundesland bist du denn?
Ich wüßte paar Beratungsstellen - kannst mir gerne ne pm machen.
This post was edited by GeRLi on Feb 17 2010 03:10am