Quote (PrayerOfDeath @ Feb 16 2010 09:57pm)
danke
und was ist wenn man 15 wäre und noch schulpflichtig ist?
schwieriges thema. die pflichten und rechte gelten für jede mutter egal welchen alters.
sollte sie 15 und schulpflichtig sein, kann sie eben bis x wochen vor der geburt noch die schule besuchen, solang dies eben möglich ist, und dann eben für die zeit der geburt und danach eine sondergenehmigung bekommen um der schule fernzubleiben. wie sinnvoll sowas jedoch ist, möchte ich nicht kommentieren.