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d2jsp Forums > Off-Topic > International > Deutsch > .:der Langeweile Bei Der Arbeit Thread:. > Für Alle Die Auf Der Arbeit Festsitzen:)
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Jan 14 2010 02:55am
moin
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Jan 14 2010 03:00am
Quote (LikeCandy @ Jan 14 2010 08:51am)
stimmt es, dass man danach nicht mehr arbeiten muss wenn berufsschule länger als bis 13 uhr geht?


Ne also bei uns müssen die trotzdem nochmal arbeiten
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Jan 14 2010 03:01am
Quote (EvilReaper @ 14 Jan 2010 10:00)
Ne also bei uns müssen die trotzdem nochmal arbeiten


:(

dann muss ich whschl auch. werde hier eh ausgebeutet :O
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Jan 14 2010 03:03am
Quote (LikeCandy @ Jan 14 2010 09:01am)
:(

dann muss ich whschl auch. werde hier eh ausgebeutet :O


Biste momentan arbeiten oder in der Schule?
Bzw. hast du in der Schule überhaupt I-Net?
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Jan 14 2010 03:04am
Quote (EvilReaper @ 14 Jan 2010 10:03)
Biste momentan arbeiten oder in der Schule?
Bzw. hast du in der Schule überhaupt I-Net?


nö, kein inet in der schule

aber da sind ja wenigstens leute mit denen man sich unterhalten kann ^^
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Jan 14 2010 03:04am
Quote (abearan @ 14 Jan 2010 09:49)
Guten Morgen meine Arbeiter-Community!!


*ganze langeweile arbeit team im chor*

Guten Morgen Herr Kur-den-faust ! ! !

e: Was ler-nen wir heu-te ?

Quote (LikeCandy @ 14 Jan 2010 09:51)
stimmt es, dass man danach nicht mehr arbeiten muss wenn berufsschule länger als bis 13 uhr geht?


glaube schon, also ich muss nie hin auch wenn ich um 11.00 uhr schon schluss habe....

viele in meiner klasse müssen auch nach 13.00 uhr noch knechten. zb wenn wir 14.00 uhr schulschluss haben müssen viele noch hin.

This post was edited by KingOrgi69 on Jan 14 2010 03:05am
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Jan 14 2010 03:06am
ich komm bestimmt auf über 50 stunden pro woche

meinen stundenlohn will ich gar nicht wissen :O
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Quote (LikeCandy @ Jan 14 2010 11:01am)
:(

dann muss ich whschl auch. werde hier eh ausgebeutet :O


Auch Volljährige sind für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor (§15 Berufsbildungsgesetz). Das gilt auch dann, wenn du nicht mehr schulpflichtig bist. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.

Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung statt findet, erfolgt keine Freistellung und keine Anrechnung. Es kann also passieren, das Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen, die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden.

Oft verlangen Ausbilder von volljährigen Azubis, dass sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb kommen sollen. Hier gilt: Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit statt findet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 20 Minuten - kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

Ein Beispiel:
Ein Azubi hat eine vertraglich vereinbarte 40-Stunden-Woche. Die betriebliche Arbeitszeit des Azubis dauert täglich von 9 bis 18 Uhr. Der Berufsschulunterricht findet einmal wöchentlich von 8 bis 13.30 Uhr statt. Für die Fahrt in den Betrieb benötigt der Auszubildende 45 Minuten. In diesem Fall muss er nach dem Berufsschulunterricht von 14.15 bis 18 Uhr im Betrieb anwesend sein. Da zwischen 8 Uhr und 9 Uhr keine betriebliche Ausbildung stattfindet, ist eine Freistellung in dieser Zeit nicht möglich. Nimmt man nun die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten, kommt der Auszubildende auf 41 Stunden wöchentliche Arbeitszeit. Diese Mehrarbeit muss er hinnehmen und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 48 Stunden.

Das sagt das Internet
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Jan 14 2010 03:07am
Quote (LikeCandy @ Jan 14 2010 11:06am)
ich komm bestimmt auf über 50 stunden pro woche

meinen stundenlohn will ich gar nicht wissen :O


hab ne 17-20 stunden woche :)
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Jan 14 2010 03:08am
Quote (KingOrgi69 @ 14 Jan 2010 10:04)
*ganze langeweile arbeit team im chor*

Guten Morgen Herr Kur-den-faust  ! ! !

e: Was ler-nen wir heu-te ?


ich zeig euch heute wie man schuhbänder bindet, ich hab nämlich das gefühl, ihr seid bereit für mehr verantwortung im leben, sprich: haus verlassen und so! :)
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