Quote (freaQue @ Jun 19 2013 03:31pm)
Leute die Strafe richtet sich an die Programmierer von JD2 nicht an die Nutzer ^^.
"Bei Herstellung, Verbreitung und Besitz zu gewerblichen Zwecken droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro."
"Im Fall der Zuwiderhandlung droht dem Softwarehersteller ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro."
Es liest doch tatsächlich jemand die Quelle
