Quote (NakedHazard @ May 8 2012 07:04pm)
denkst du, gerichtliche sachverständige erkennen nicht, welche verletztungen wie zu stande kommen? notwehr bedeutet nicht, dass du mit denen machen kannst, was du willst (notwehrexzess?).
wenn du dich mit nem blauen auge am kopf kratzt und die zwei typen liegen zerstört am boden, muss man schnell mal gut argumentieren ("die wollten mich ja hauen" zählt da nicht viel).
wenn die dich hauen darfste die plattmachen.
coole story:
bekannter von mir hat mal zwei preite neger kaputtgehauen (beide k.o. und einer bein gebrochen), weil die, als er ihnen gesagt hat, sie sollen aufhören kleine kinder anzupöbeln, ihm eins mit dem regenschirm ins gesicht gewatscht haben. nachdem er die erledigt hat ist er einfach gegangen und hat die da liegen lassen

€: keine konzigwensen für ihn. überhaupt keine bullen erst eingeschaltet
€: bin mal ne längere zeit mit dem pumpen gegangen. krasser ficker und tae kwon do pro. ein highkick bitch er zerreisst dich
This post was edited by TheFranz on May 8 2012 12:27pm