Quote (uhuu @ May 8 2012 01:30pm)
tipp, falls du mal wütend bist und unbedingt jemanden umhauen willst, falls du noch mal sowas erlebst:
ruf bei der polizei an, sag denen, dass du angepöbelt wirst und jemand kommen soll, da du dich sonst wehrst.
-eingegangen und protokolliert-
dann einfach sofort draufhauen und alles mitnehmen was geht, denn damit kommt man ohne probleme durchs gericht und es zählt zu notwehr.
denkst du, gerichtliche sachverständige erkennen nicht, welche verletztungen wie zu stande kommen? notwehr bedeutet nicht, dass du mit denen machen kannst, was du willst (notwehrexzess?).
wenn du dich mit nem blauen auge am kopf kratzt und die zwei typen liegen zerstört am boden, muss man schnell mal gut argumentieren ("die wollten mich ja hauen" zählt da nicht viel).