Quote (xyan @ 14 Mar 2014 11:11)
In dem Fall Hoeneß hat das Gericht wohl keine Änderungen für notwendig erachtet. Da nach § 371 AO eine Selbstanzeige nur dann überhaupt wirksam ist, wenn der sprichwörtliche „reine Tisch“ gemacht wird, gab es hier für das Gericht keine Veranlassung, einzelne Punkte aus der Anklage einzustellen oder abzutrennen. Die Selbstanzeige war unwirksam. Denn eine unvollständig abgegebene Selbstanzeige hat die gleiche Wirkung wie eine gar nicht abgegebene Selbstanzeige. Insofern kommt die Überraschung des Herrn Hoeneß doch ein bisschen überraschend.
was anderes find ich auch gerade nicht
ja, und ich wüsste halt gerne, was zur Vollständigkeit gefehlt hat, und wieso das gefehlt hat. dummheit von hoeneß anwälten kann es ja wohl nicht sein... der versuch teile der 27m weiter geheim zu halten? doch zu spät, weil das finanzamt schon ermittelt hat? andere probleme?
This post was edited by Kasiir on Mar 14 2014 04:41am