Quote (0x00 @ 14 May 2019 16:04)
das kernproblem ist btw nicht die genfer flüchtlingskonvention sondern die EU-grundrechte-charta.
hier mal artikel 33 der GfK:
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1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
wer also wegen schwerer verbrechen rechtskräftig verurteilt ist und daher eine gefahr für die öffentliche sicherheit seines gastlandes darstellt, der könnte im einklang mit der GfK in sein herkunftsland abgeschoben werden, selbst wenn ihm dort folter oder die todesstrafe drohen.
in diesem entscheidenden punkt ist es die EU-grundrechtecharta, die über die GfK hinaus geht.
dieser punkt des EU-rechts muss über kurz oder lang an die realität angepasst werden, da führt kein weg vorbei. es zeigt auch erneut, was für katastrophale auswirkungen übergewelche schöngeistigen, von NGOs oder weltfremden theoretikern im elfenbeinturm geschriebenen EU-richtlinien anrichten können. es braucht einen starken politikwechsel in der EU, um solche auswüchse zu korrigieren. bei der EU-wahl gilt es, diejenigen politischen kräfte zu stärken, die diesen politikwechsel vorantreiben möchten.
This post was edited by Black XistenZ on May 14 2019 11:46am