Quote (duffman09 @ 9 Sep 2018 12:12)
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Zwei Afghanen sollen dort nach WELT-Informationen am Samstagabend mit einer jungen Deutschen auf einem Spielplatz gewesen sein. Sie sollen darüber gestritten haben, wer von ihnen die junge Frau geschwängert habe. Zwei junge Deutsche kamen dazu.
aaaah ja... haben also darüber gestritten, wer den "goldenen schuss" gelandet und sich ein unbegrenztes aufenthaltsrecht erschwängert hat.
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Offenbar kam es dann zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen den Afghanen und den Deutschen. In deren Folge ist einer der Deutschen gestorben. Als Todesursache wurde zunächst eine Hirnblutung festgestellt.
Später gab die Polizei bekannt, der 22-Jährige sei an akuten Herzversagen gestorben. Das Herzversagen stehe nicht „im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen“, teilte die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost am Sonntagabend mit Blick auf das vorläufige Obduktionsergebnis mit.
aaaaaaaaaaah ja, das kennen wir doch. das opfer litt also als 22-jähriger an einer bis dato unbekannten aber tödlichen herzerkrankung und ist daran gestorben. und steht natürlich in "keinem direkten kausalen zusammenhang mit den erlittenen verletzungen". wortklauberei vom feinsten, aber soll wohl die öffentlichkeit schon mal vorbeugend darauf vorbereiten, dass hier nur wegen körperverletzung und nicht wegen totschlag oder gar mord ermittelt und verurteilt werden wird.
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Gegen den 18 Jahre alten Verdächtigen würden die Ermittlungen nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt. Gegen den 20-Jährigen werde wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.
jap.

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Das Opfer wurde zunächst ins Krankenhaus gebracht, wo ihn sein Bruder aufsuchte, ein vorbestrafter rechtsextremer Intensivtäter.
und hier wird die saat gelegt, um später sagen zu können, die aggression sei von den beiden deutschen ausgegangen und die beiden afghanischen goldstücke hätten sich nur in notwehr gegen den angriff zweier schhlimmer nazis gewehrt.
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Der „Spiegel“ berichtete, einer der Festgenommenen habe eine Aufenthaltsgenehmigung. Bei dem zweiten sei von einer Abschiebung vorläufig abgesehen worden, weil noch Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung und des räuberischen Diebstahls gegen ihn liefen.
na sowas aber auch, das überrascht mich jetzt aber zutiefst.
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quizfrage: wenn der mörder/totschläger der vater des kindes sein sollte - darf er dann dennoch und natürlich dauerhaft in deutschland bleiben?
This post was edited by Black XistenZ on Sep 9 2018 12:37pm