Quote (f4k0 @ 7 Apr 2020 09:28)
"Das Verbot des Gebetsrufs gilt vorerst bis zum 19. April und wurde auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen."
Geht nur bis zum 19., an Ramadan also alles wieder erlaubt ;)
Weil die aktuellen maßnahmen alle nur bis 19. gelten, konnte man logischerweise auch diesen erlass nur bis dahin befristen. dass größere menschenansammlungen auch danach weiterhin eingeschränkt sein werden, ist aber so sicher wie das amen in der kirche.