Quote (ampoo @ 17 Nov 2017 01:27)
"Eine Gemeinde sei im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht befugt, das Gemeinwohl ihrer Bürger geltend zu machen"
da wird der sinn einer gemeinde und jedes staatswesens an sich mal eben ad absurdum geführt
willkommen im wilden westen
unterm strich hat das ovg mit vielen worten klipp und klar gesagt: "uns ist völlig bewusst, was für eine massive gefahr für eure einwohner dieser typ ist, den wir euch hier aufs auge drücken wollen - und ihr habt das gefälligst ohne widerworte hinzunehmen".
auch bezeichnend die völlige selbstverständlichkeit, mit der mittlerweile aus
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"Nach Verbüßung einer dreijährigen Haftstrafe wegen mehrerer Sexualdelikte wurde ein Asylbewerber der Gemeinde Haßloch zur Unterbringung zugewiesen. Wegen Rückfallgefahr und besonderer Aggressivität aufgrund einer Psychose unterliegt der Asylsuchende der Führungsaufsicht, dem Überwachungsprogram „VISIER“ des Landes und der gerichtlich angeordneten Betreuung."
und
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Da der Asylantrag des Asylbewerbers vor seiner Haftentlassung durch Bescheid des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration abgelehnt worden sei, könne er nicht mehr in einer Landesaufnahmeeinrichtung untergebracht werden.
auf "bringen wir ihn in irgendeiner deutschen gemeinde unter" gefolgert wird statt dem einzig richtigen "schicken wir ihn schnellstmöglich nach hause oder sonstwohin weit weg von hier".
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