Quote (Valmar667 @ Nov 3 2017 05:41pm)
bewährungsstrafe trifft es gut. Ich gehe davon aus, dass der Mörder noch Schmerzensgeld wegen den gestauchten Knöcheln bekommt und eine Gratulation der Richterin, weil er einen potentiellen AFD-Wähler, zu dem das Opfer sicherlich geworden wäre, wenn er nicht an an seinem "Erlebniss" gestorben wäre, ausgeschaltet hat. Die Unrechtsjustiz wird garantiert ein paar Ausreden finden, damit der noch nichtmal in Bau gehen muss. Warum es keine Anklage auf Mord gibt, erschließt sich mir natürlich nicht, ich denke aber hier zieht der Ausländerbonus wieder komplett.
Also Mord wäre das auch bei einem deutschen nicht
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.