Quote (Diablo3IstEinGutesGame @ Oct 25 2017 06:49pm)
???
"Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher"
Ähm ich zitier mal unser GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften
oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.Bulgarien ist EU Mitgliedsstaat.
Dazu kommt noch Dublin 3: Die Dublin-Verordnung regelt, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags innerhalb der EU zuständig ist. So soll sichergestellt werden, dass ein Antrag innerhalb der EU nur einmal geprüft werden muss. Ein Flüchtling muss in dem Staat um Asyl bitten, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat.
Also was genau ist da jetzt falsch an seiner Abschiebung und dass Bulgarien zuständig gewesen wäre falsch?
This post was edited by FluechtlingshelferinXd on Oct 25 2017 11:19pm