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Oct 25 2017 12:19am
Quote (duffman09 @ Oct 25 2017 06:11am)
Die afd sollte einfach fordern, dass sämtliche musel auf gar keinen Fall ins Gas gesteckt werden dürfen.

Es würden ruckzuck überall die Öfen laufen als Zeichen gegen Rechts


die Grünen wüssten nicht was Sie tun sollten XDn
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Quote (FluechtlingshelferinXd @ Oct 25 2017 08:26pm)


und statt einer alten weißen frau ist der böse ein weißer mann mittleren alters in einer 3 zimmer wohnung?
und statt in den ofen geschoben zu werden, werden seine frau und seine kinder schön gefucken vor seinen augen, während merkel im hintergrund applaudiert

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Oct 25 2017 03:05pm
wenn ich neger sehen will sollte das im zoo möglich sein

heil höcke
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Oct 25 2017 11:16pm
Quote (Diablo3IstEinGutesGame @ Oct 25 2017 06:49pm)


???

"Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher"


Ähm ich zitier mal unser GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Bulgarien ist EU Mitgliedsstaat.


Dazu kommt noch Dublin 3: Die Dublin-Verordnung regelt, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags innerhalb der EU zuständig ist. So soll sichergestellt werden, dass ein Antrag innerhalb der EU nur einmal geprüft werden muss. Ein Flüchtling muss in dem Staat um Asyl bitten, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat.

Also was genau ist da jetzt falsch an seiner Abschiebung und dass Bulgarien zuständig gewesen wäre falsch?

This post was edited by FluechtlingshelferinXd on Oct 25 2017 11:19pm
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Oct 25 2017 11:24pm
Quote (FluechtlingshelferinXd @ Oct 26 2017 05:16am)
???

"Der Flüchtling war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher"


Ähm ich zitier mal unser GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Bulgarien ist EU Mitgliedsstaat.


Dazu kommt noch Dublin 3: Die Dublin-Verordnung regelt, welcher Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags innerhalb der EU zuständig ist. So soll sichergestellt werden, dass ein Antrag innerhalb der EU nur einmal geprüft werden muss. Ein Flüchtling muss in dem Staat um Asyl bitten, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat.

Also was genau ist da jetzt falsch an seiner Abschiebung und dass Bulgarien zuständig gewesen wäre falsch?


Rechtsbeugung durch den zuständigen Richter. Wird schon so ein llinkes Freisler-Pendant gewesen sein. Dem hat bei der Verhandlung wahrscheinlich auch ein Schöffe das GG hingelegt, und er hat dann drauf uriniert laut "Heil Merkel" rufend. Merkel hat ja dafür gesorgt, dass die Gerichte mit ihr wohl gesonnenen Volksverbrechern besetzt werden...
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Oct 26 2017 01:58am
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