Quote (Medusa @ Jan 11 2024 11:35pm)
Laut DIN 1986 Teil3 Punkt 5.1 ist es verboten Abfallstoffe (Küchenabfälle sind explizit erwähnt) auch in zerkleinertem Zustand in das Abwassersystem einzubringen.
Gründe dafür:
Die Abwasserleitungen haben eine zu geringe Abflussgeschwindigkeit, so dass die Feststoffe liegen bleiben und entweder anfangen zu stinken oder verstopfen (oder beides)
Die Kläranlagen sind nicht auf so viele biologisch abbaubare Stoffe ausgelegt, Fäkalien reichen aus
Küchenabfälle im Abwasser (auch über das WC) locken Ratten an.
aus wikipedia:
Es gibt in Deutschland kein nationales Verbot, die meisten Kommunen verbieten aber explizit die Einleitung von Küchenabfällen, auch in zerkleinerter Form, in ihren Entwässerungssatzungen.[7]
was interessieren mich irgendwelche kommunen? xd
wohne in berlin, hier gibt es keine küchenabflusspolizei die regelmäßig die spülen überprüft, könnte mir also kaum egaler sein