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Sie lockten sie in den Wald und stachen zu – über 70 Mal: Luise F.* (†12) aus Freudenberg (D) hatte keine Chance.
Selbst als das Mädchen bereits tot war, sollen die beiden Täterinnen, damals 12 und 13 Jahre alt, nicht aufgehört haben.
Zu gross war offenbar ihr Hass. Luise F. wurde von den zwei Mitschülerinnen offenbar gemobbt und soll sich einem Erwachsenen anvertraut haben.
Dafür nahmen ihre vermeintlichen Freundinnen Rache.
Die Horror-Tat vom 11. März 2023 machte fassungslos. Bis heute können Familie und Freunde von Luise F. nicht glauben, was passiert ist.
«Vor einem Jahr mussten wir erleben, dass das Böse in unser Leben getreten ist. Grundannahmen des Lebens, dass Kinder gut sind, wurden erschüttert.
Wunden können heilen, aber Narben werden bleiben», sagte Pfarrer Thomas Ijewski bei einem Treffen mit den Behörden am Montag, wie «Bild» berichtet. Er hatte Luise F. damals beerdigt.
Bei dem Gespräch ging es nicht nur um die Hilfe für die Familie von Luise F., sondern auch um die Unterstützung für die Täterinnen. Es gehe darum, einen Weg «zurück in die Gesellschaft zu ebnen», erklärte Landrat Andreas Müller.
Denn klar ist: Ins Gefängnis müssen Mädchen nicht. Weil sie zur Tat minderjährig waren, wurde das Verfahren eingestellt.
Eines der Mädchen ist in einer Wohngruppe untergebracht, geht auch wieder zur Schule. Ihre Komplizin wird stationär in einer Psychiatrie behandelt. Danach ist vorgesehen, dass sie ebenfalls in eine Wohngruppe kommt.
Die Eltern der damals 13-jährigen Täterin wollten offenbar verhindern, dass die Behörden über ihr Mädchen bestimmen.
Ihr Plan: auswandern. Sozialdezernent Thomas Wüst zu «Bild»: «In so einem Fall wendet sich das Jugendamt an das Familiengericht, das dann eine Entscheidung trifft.»
Auch wenn die Mädchen für die Horror-Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Eltern von Luise F. klagen vor dem Landgericht Koblenz.
Die Forderung: Umgerechnet 96'000 Franken plus Hinterbliebenengeld in Höhe von 56'000 Franken. Wann der Prozess stattfindet, ist noch unklar.
Das Gericht erklärte, dass auch Minderjährige in einem Zivilprozess verklagt und verurteilt werden könnten. Eltern seien rechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen.
Gegen die Klage wehren sich zumindest die Eltern der heute 14-Jährigen. Ihr Vater zur «Westfalenpost»: «Wie soll meine Tochter, die 14 Jahre alt ist, Zehntausende Euro oder mehr bezahlen? Wie sollen wir so viel Geld bezahlen?».
Absoluter Wahnsinn der Fall. Deutschland hat wirklich nix in der Hand gegen so junge Täter.