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Jan 26 2010 11:38am
Quote (CiCCo @ 26 Jan 2010 18:34)
nein ofc hab ich auch mal derbst die fresse vollbekommen hatte nur als kind wenig respekt joa da sist die einzigste true story

bzw hatte ich 1x anzeige wiel ich ihm die nase gebrochen hab mit 1. schlag.. hab dreckig die fresse vollbekommen aber weil ich angefnagen hatte usw hab ich die anzeige bekomemn ach ka is shcon ewig her


Aso, Schlägereien = auf die Fresse bekommen^^

§ 226
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt

Soso, das mit 13 :o


Hastn da gemacht:
§ 126 Schwere Sachbeschädigung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist zu bestrafen, wer eine Sachbeschädigung begeht

1. an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist,

2. an einem Grab, einer anderen Beisetzungsstätte, einem Grabmal oder an einer Totengedenkstätte, die sich in einem Friedhof oder einem der Religionsübung dienenden Raum befindet,

3. an einem öffentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand, der unter Denkmalschutz steht,

4. an einer Sache von allgemein anerkannten wissenschaftlichem, volkskundlichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung oder sonst an einem solchen Ort oder in einem öffentlichen Gebäude befindet,

5. an einer Einrichtung, Anlage oder anderen Sache, die der öffentlichen Sicherheit, der Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft oder dem öffentlichen Verkehr dient, oder an einer für diesen Verkehr oder sonst für öffentliche Zwecke bestimmten Fernmeldeanlage,

6. an einem Wehrmittel oder an einer Einrichtung oder Anlage, die ausschließlich oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, und dadurch die Landesverteidigung oder die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres gefährdet, einen den Zweck eines Einsatzes gefährdenden Mangel an Menschen oder Material herbeiführt oder den Schutz der Zivilbevölkerung gefährdet, oder

7. durch die der Täter an der Sache einen 2 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

(2) Wer durch die Tat an der Sache einen 40 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
?^^
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Jan 26 2010 11:39am
Quote (Balan @ 26 Jan 2010 18:38)
Aso, Schlägereien = auf die Fresse bekommen^^

§ 226
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1.  das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2.  ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3.  in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt

Soso, das mit 13 :o


Hastn da gemacht:
§ 126 Schwere Sachbeschädigung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist zu bestrafen, wer eine Sachbeschädigung begeht

1. an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist,

2. an einem Grab, einer anderen Beisetzungsstätte, einem Grabmal oder an einer Totengedenkstätte, die sich in einem Friedhof oder einem der Religionsübung dienenden Raum befindet,

3. an einem öffentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand, der unter Denkmalschutz steht,

4. an einer Sache von allgemein anerkannten wissenschaftlichem, volkskundlichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung oder sonst an einem solchen Ort oder in einem öffentlichen Gebäude befindet,

5. an einer Einrichtung, Anlage oder anderen Sache, die der öffentlichen Sicherheit, der Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft oder dem öffentlichen Verkehr dient, oder an einer für diesen Verkehr oder sonst für öffentliche Zwecke bestimmten Fernmeldeanlage,

6. an einem Wehrmittel oder an einer Einrichtung oder Anlage, die ausschließlich oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, und dadurch die Landesverteidigung oder die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres gefährdet, einen den Zweck eines Einsatzes gefährdenden Mangel an Menschen oder Material herbeiführt oder den Schutz der Zivilbevölkerung gefährdet, oder

7. durch die der Täter an der Sache einen 2 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

(2) Wer durch die Tat an der Sache einen 40 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. 
?^^


ne war eig nur nase gebrochen dann wars nur körperverletzung :D
und den unteren teilles ih nicht zu lang xD
e: und die sachbeshcädigung war wiel ich ein auto drecks dimuliert bzw mehrere autos ka obs schwere oder sachbeshcädigun wars ach ^^

This post was edited by CiCCo on Jan 26 2010 11:40am
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Jan 26 2010 11:40am
Quote (CiCCo @ 26 Jan 2010 18:39)
ne war eig nur nase gebrochen dann wars nur körperverletzung :D
und den unteren teilles ih nicht zu lang xD


Soviel dazu. :p
Immer schön bei der Realität bleiben^^
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Jan 26 2010 11:40am
Quote (Balan @ 26 Jan 2010 18:40)
Soviel dazu. :p
Immer schön bei der Realität bleiben^^


wusste den unterschied nicht x)

bzw dacht ich nichd as es 2 arten gibt dacht imemr schwer xDDD

e: bzw wo wohnst du das du mim springermesser rumlaufn musst

This post was edited by CiCCo on Jan 26 2010 11:42am
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Jan 26 2010 11:42am
Quote (Balan @ 26 Jan 2010 19:38)
Aso, Schlägereien = auf die Fresse bekommen^^

§ 226
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1.  das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2.  ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3.  in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt

Soso, das mit 13 :o


Hastn da gemacht:
§ 126 Schwere Sachbeschädigung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist zu bestrafen, wer eine Sachbeschädigung begeht

1. an einer Sache, die dem Gottesdienst oder der Verehrung durch eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist,

2. an einem Grab, einer anderen Beisetzungsstätte, einem Grabmal oder an einer Totengedenkstätte, die sich in einem Friedhof oder einem der Religionsübung dienenden Raum befindet,

3. an einem öffentlichen Denkmal oder an einem Gegenstand, der unter Denkmalschutz steht,

4. an einer Sache von allgemein anerkannten wissenschaftlichem, volkskundlichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung oder sonst an einem solchen Ort oder in einem öffentlichen Gebäude befindet,

5. an einer Einrichtung, Anlage oder anderen Sache, die der öffentlichen Sicherheit, der Verhütung oder Bekämpfung von Katastrophen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft oder dem öffentlichen Verkehr dient, oder an einer für diesen Verkehr oder sonst für öffentliche Zwecke bestimmten Fernmeldeanlage,

6. an einem Wehrmittel oder an einer Einrichtung oder Anlage, die ausschließlich oder vorwiegend der Landesverteidigung oder dem Schutz der Zivilbevölkerung gegen Kriegsgefahren dient, und dadurch die Landesverteidigung oder die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres gefährdet, einen den Zweck eines Einsatzes gefährdenden Mangel an Menschen oder Material herbeiführt oder den Schutz der Zivilbevölkerung gefährdet, oder

7. durch die der Täter an der Sache einen 2 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

(2) Wer durch die Tat an der Sache einen 40 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. 
?^^


sowas guckst du ausn internet raus ..^^
ich muss den ganzen kack im kopf haben !
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Jan 26 2010 11:42am
blaaaaaa

ich geh ma lieber


























AFK
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Jan 26 2010 11:43am
Quote (CiCCo @ 26 Jan 2010 18:40)
wusste den unterschied nicht x)

bzw  dacht ich nichd as es 2 arten gibt dacht imemr schwer xDDD

e: bzw wo wohnst du das du mim springermesser rumlaufn musst


Hab das Messer vor 5-6 Jahren mal gekauft, einfach nur als Gebrauchsmesser. Beim Arbeiten usw ist es praktischer, wenn man Messer einfach mit einer Hand öffnen kann.
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Jan 26 2010 11:44am
Hallo alle.
Da ich dich ja nicht mehr PM'en kann Salva:

€: Error
You are not allowed to message this user.

Ich wollte mich entschuldigen, dass ich so unfreundlich und unfair zu dir war. Ich weiß jetzt, dass es hart is so nen Loan zu repayen, wenn man kein FG hat.

Sorry,


Felix

This post was edited by wiZZy_Felow on Jan 26 2010 11:45am
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Jan 26 2010 11:44am
Quote (wiZZy_Felow @ 26 Jan 2010 18:44)
Hallo alle.
Da ich dich ja nicht mehr PM'en kann Salva:

Ich wollte mich entschuldigen, dass ich so unfreundlich und unfair zu dir war. Ich weiß jetzt, dass es hart is so nen Loan zu repayen, wenn man kein FG hat.

Sorry,


Felix


:)
Sehr schön.
Na dann, Hände geben und vertragen :>
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Jan 26 2010 11:45am
Quote (myStiik @ 26 Jan 2010 19:42)
sowas guckst du ausn internet raus ..^^
ich muss den ganzen kack im kopf haben !


marcus :D ^^

aber why springmesser ?
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