Quote (Oggy2k7 @ Fri, 17 Jul 2009, 10:57)
Danke für Ihr Schreiben vom Fri, 17 Jul 2009, 11:54.
Es geht um einen Lollipop, welchen mir ein Afro-amerikanischer Mitbürger vorgestern um 23:59 (GMT+1) an der bushaltestelle illegal entwendet hat.
Desweiteren beleidigte er mich als im-sitzen-pinkler, wodurch ich ein tiefes Trauma erlitt.
Vielen Dank, Prof. Dr. O.oggenberger
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. O. Oggenberger,
in Ihrem Interesse werde ich dieses Verfahren weiterleiten und sie werden von meinen Kolegen hören.
Ich kann Ihnen versprechen, dass es ein leichtes Spiel wird, da es sich um einen "Afro-Amerikaner" handelt.
Ausserdem fügen wir noch hinzu, dass er Sie, als Neger beschimpft hat und somit noch ein Verfahren eingeleitet wird, welches unter schwerer lingualen Expression fällt.
Hochachtungsvoll, Dr. Dr. Med. Ch. Dipl. Ing. Niclas S.
p.s:
Der guten Ordnung halber verweisen wir auf unsere Provisionsbedingungen:
Im Anmietungsfall beträgt die Anwaltsprovision bei Anklagen 3,0% Lohn Einkommen, bei einer Verhandlungsdauer von über 5 Jahren 4,0% Netto-Anwaltskosten, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die dem Anwalt eingeräumte Option(-en) auf Verlängerung des Vertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt.