Quote (SaTaNs_PIMP @ Dec 26 2009 01:15am)
Jungs weiß jemand wie des gehandhabt wird wenn ich z.b am 29.12 meinen Schein wiederbekomme, aber erst am 30.12 fahren darf. Was passiert, wenn ich am 30.12 zu der Polizeistelle fahre und den abhole, weil eigentlich dürfte ich ja zu dem Zeitpunkt fahren oder bekomme ich dann ne Strafe, falls ich aufgehalten werden würde
naja, ne gültige fahrerlaubiss, kannste zwar nicht vorweißen, aber im rechennetz bist du legitimiert, am 30.12 zu fahren.
wennman kontrolliert wird, und de schein nicht vorzeigen kann ( man hat sie vergesen oder so), wird im regelfall im internen netz ne suche gestaret, da ja dort auch alle fahrtüchtigen hinterlegt sind.
der aufwand kostet halt nen bischen was.
aber ruf einfach auf der leitstelle an und frag nach, die müssten dir das ja sagen können
zeiche das gespräch aber auf, net das die dich veraschen und dir den entgegenhalten un dann direkt wieder einpacken^^