wie genau sol der familiennachzug eeigentlich erfolgen?
und wenn man sagt okay, syrer dürfen familie nachziehen, afrikanische wirtschaftsflüchtlinge jedoch nicht
aber sich die nafris ohne pässe als etwas anderes ausgegeben haben
wie wird dann bei dem nachzug kontrolliert, wo die familie tatsächlich herkommt?
die familie des nafris sitzt ja nicht in syrien. spätestens dort sollte doch auffliegen, dass es schwachsinn ist?
außerdem, wie kontaktiert man die familie im heimatland?
der mann muss quer durch die welt wandern um nach deutschland zu kommen, und dann ruft er zu hause an und die fliegen her oder wie?
wenn dort krieg herrscht sollte doch gar nicht sichergestellt sein, die familie jemals zu erreichen? oder jemals eine sichere reise nach deutschland möglich sein?
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Familiennachzug
Wenn Sie Familienangehöriger eines Bürger eines Drittstaats sind, kann Ihnen zur Herstellung beziehungsweise Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Voraussetzung ist,
dass Ihr Familienangehöriger (zu dem der Familiennachzug stattfindet, auch Stammberechtigter genannt) im Besitz eines Aufenthaltstitels ist,
über ausreichend Wohnraum verfügt und
der Lebensunterhalt gesichert ist.
Welche Schritte müssen Sie veranlassen, um Ihre Familie nach Deutschland zu holen
Ihr Ehepartner und Ihre Kinder beantragen in der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Familiennachzugs für Deutschland. Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, machen Sie sich bitte rechtzeitig mit den für den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut und stellen Sie den Antrag frühzeitig.
Wenn Ihre Familie in Deutschland angekommen ist, melden Sie Ihre Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt und bei der zuständigen Ausländerbehörde an. Dafür müssen Sie die Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen sowie Mietnachweise zusammenstellen und möglicherweise weitere Dokumente, je nach Ihrer speziellen familiären Situation.
Muss meine Familie deutsch sprechen können?
In der Regel muss der nachziehende Ehegatte vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen, um den erforderlichen Aufenthaltstitel erhalten zu können. Hierzu gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen. So benötigen Sie beispielsweise den Sprachnachweis nicht, wenn
Sie selbst Inhaber einer Blauen Karte EU sind,
Sie selbst in Deutschland als Hochqualifizierte(r), Forscher(in) oder Selbständige(r) arbeiten und die Ehe bereits bestand, als Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt haben,
aufgrund Ihrer Qualifikation nur ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht,
Sie Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika sind.
This post was edited by DerGute on Sep 21 2017 01:29am