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d2jsp Forums > Off-Topic > International > Deutsch > Zerbrochene Liebe > Im Herz Eine Wunde
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Jul 7 2017 03:21pm
http://www.directupload.net/[/URL]

Vor 2 tagen, da war Sie einfach da, aus dem Nichts, alleine und von Sonnenlicht gebadet. Ich hatte noch nie eine Beziehung und ich habe auch nie daran geglaubt, das Ich, ein Mensch mit vielen Fehlern, so etwas wie Sie, das perfekte Wesen, mit meiner Person erreichen werde.

Ja, ich war verliebt und Ja, ich war glücklich, doch dann:

Ja, ich sage euch jetzt die Antwort auf den Sinn des Lebens . Vor 40Minuten hat sie angerufen und mir erklärt, dass ich nur ein Lückenfüller war für ihr hungriges Herz. Mein Sinn in diesem Leben : Schmerz.
Für mich war sie die eine. Ich habe noch nie solche Gefühle für einen Menschen empfunden. Ich wollte die Welt brennen sehen, nur damit ich und sie alleine auf diesem Planeten sind, damit sie mich lieben muss, damit es keine Möglichkeit besteht, SIE ZU VERLIEREN

DOch jetzt ist sie weg. JEtzt brennt nichts. Kein Licht. NUr Schatten und Dunkelheit. Ich hasse sie. Sie hat mich blind gemacht

This post was edited by leon123123 on Jul 7 2017 03:30pm
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Jul 7 2017 03:22pm
Nuckelst du am Daumen?
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Jul 7 2017 05:36pm
Quote (Tsumo @ Jul 7 2017 11:22pm)
Nuckelst du am Daumen?


kevin sowas ist mobbing langsam kann auch 110 anrufen



Gegen diese Gesetze verstößt jemand, wenn er oder sie

Beschimpfungen oder Lügen über dich auf deiner Pinnwand postet,
dich in extra dafür gegründeten Hassgruppen in Communities oder Messengern heftig beleidigt,
online zur Hetze gegen dich oder eine andere Person aufruft.
Personen, die sich der Beleidigung, Übler Nachrede oder Verleumdung strafbar machen, droht eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Wer andere Personen öffentlich verleumdet, muss sogar mit einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen!

GEWALTDARSTELLUNG, § 131 STRAFGESETZBUCH (STGB)

Nicht nur das Hochladen, sondern sogar das Teilen oder Weiterverschicken bestimmter gewalthaltiger Inhalte z. B. über Messenger gilt als Straftat – z. B. wenn die gezeigte Gewalt verharmlost oder verherrlicht wird oder die Darstellung gegen die Würde des Gezeigten verstößt. Mobbing ist es z. B., wenn ein Video im Internet veröffentlicht wird, in dem jemand verprügelt oder gequält wird.

Wer sich der Gewaltdarstellung strafbar macht, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

KÖRPERVERLETZUNG, § 223 STRAFGESETZBUCH (STGB)

Cybermobbing kann Körperverletzung sein. Dies ist der Fall, wenn die Gesundheit der gemobbten Person geschädigt wird, sie also z. B. als Folge des Mobbings unter schweren Angst- und Panikattacken leidet.

Tätern drohen in diesem Fall Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

NACHSTELLUNG, § 238 STRAFGESETZBUCH (STGB)

Wenn Täter jemanden ständig virtuell belästigen, ist das Nachstellung. Beleidigende und bedrohliche Nachrichten (per SMS; WhatsApp; E-Mails; usw.) sind verboten und können bestraft werden!

Die Höhe der Strafe hängt davon ab, wie stark sich die Nachstellung auf das Leben des Opfers auswirkt. Täter müssen mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen.

Wenn das Opfer (oder auch Angehörige!) durch Cybermobbing gesundheitliche Schäden erleidet, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Sollte die Person in Folge des Mobbing-Angriffs zu Tode kommen, kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden!

NÖTIGUNG UND BEDROHUNG, §§ 240 UND 241 STRAFGESETZBUCH (STGB)

Androhungen von Gewalt sind verboten. Private Nachrichten oder auch öffentliche Pinnwand-Einträge, in denen mit Prügeln oder sogar dem Tod gedroht wird, sind strafbar.

Täter müssen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen.

VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEIT DES HÖCHSTPERSÖNLICHEN LEBENSBEREICHS UND DER VERTRAULICHKEIT DES WORTES, § 201 STRAFGESETZBUCH (STGB)

Es ist verboten, heimlich Aufnahmen zu machen und sie zu veröffentlichen. Strafbar wegen der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs kann sich z. B. machen, wer ohne das Wissen der Betroffenen ein Gespräch aufzeichnet oder Fotos und Videos in Umkleidekabinen oder der Wohnung anderer macht.

Straftaten solcher Art werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

RECHT AM EIGENEN BILD, § 33 KUNSTURHEBERGESETZ (KUNSTURHG)

Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche Bilder oder Videoaufnahmen von ihr oder ihm im Internet zu sehen sein sollen. Wer also Bilder oder Videos von jemandem ohne Erlaubnis veröffentlicht, macht sich strafbar!

Personen, die gegen das ‚Recht am eigenen Bild‘ verstoßen, müssen mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

This post was edited by KoksSucht on Jul 7 2017 05:37pm
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Jul 7 2017 05:37pm
Quote (KoksSucht @ 8 Jul 2017 01:36)
kevin sowas ist mobbing langsam kann auch 110 anrufen

Wer?
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Jul 8 2017 02:40am
Ich glaube wirklich das du das bist !
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Jul 8 2017 02:42am
hast du dein Shirt verkehrt an? 🤔
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Jul 8 2017 02:58am
du armer
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